WKNÖ, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten, K1 - K3
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls* der letzten Fachgruppentagung
4. Bericht des Obmanns der Fachgruppe, Gottfried Pilz
5. Bericht zur finanziellen Gebarung: Rechnungsabschluss 2021* - Berichterstattung
6. Berichte aus den Arbeitskreisen
7. Diskussion und Allfälliges
*Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme im Fachgruppenbüro auf, der Rechnungsabschluss
ist zusätzlich auf der Homepage der Fachgruppe abrufbar (Register „Nur für Mitglieder“).
Betriebsübergabe und -übernahme
Worauf soll ich als Übergeber achten?
Übernehmer: Wie kommt ein Kaufpreis zustande?
Vor- und Nachteile von Maklervereinigungen, Gruppierung oder Arbeitsgemeinschaften
Warum soll ich beitreten? Warum nicht?
Die beiden Vorträge entsprechen den Anforderungen der Anlage 9 GewO. Es wird 1 IDD-Weiterbildungsstunde (Modul 1) bestätigt.
Einleitung & Überblick über aktuelle interessenpolitische Themen
Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS (ca. 10 min)
Aktuelle regulatorische Themen – IDD-Review & Co (Modul 1)
Fachverbandsgeschäftsführer Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA
Vortrag zum Thema "sustainable finance" von RA Mag. Markus Kajaba (45 min)
Datenschutz-Code-of-Contuct für Versicherungsmakler (Modul 1)
Was bedeuten die neuen Datenschutz-Verhaltensregeln für die Praxis
Mag. Kerstin Keltner, Koban Südvers Group (45 min)
Pause (ca. 30 min)
Maklervollmacht, Maklervertrag & -AGB- (Modul 1)
must knows und aktuelle Themen
RA Dr. Roland Weinrauch, L.LM. (NYU) (45 min)
Aktuelle versicherungsrechtliche RSS-Fälle – (Modul 2)
aufbereitet für die Praxis
Dr. Ilse Huber, Vorsitzende der RSS-Schlichtungskommission & OGH-Vizepräsidentin i.R. (45 min)
Durch das Programm führt Herr KommR Gottfried Pilz.
Die Roadshow entspricht den Anforderungen der Anlage 9 GewO. Es werden 2,25 IDD-Weiterbildungsstunden (Modul 1) sowie 0,75 IDD-Weiterbildungsstunden (Modul 2) bestätigt.
COVID-19-Hinweis:
Die Organisatoren werden alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung rechtlich verordneten Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Im Zuge dieser Veranstaltung können am Veranstaltungsort durch die oder im Auftrag der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ) oder einer ihrer Körperschaften Fotografien und/oder Filme erstellt werden, die zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung für die Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der WKO veröffentlicht werden.
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