EU-Lieferkettengesetz / Due Dilligence - ACHTUNG! Neuer Termin 17.10.2023 - Separate Anmeldung erforderlich

DO.
21
SEP

Auswirkungen & Empfehlungen für österreichische Unternehmen

Datum:
21.09.2023

Anmeldung bis
30.06.2023

Veranstalter:
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

Teilnehmende:
kostenlose Veranstaltung(en)

Beginn:
10:00

Ende:
11:30

Registrierung:
Ausgebucht

Webinar - Teilnahme Online von Ihrem PC aus

Hintergrund

Nachhaltige Unternehmensführung bringt die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft zum Ausdruck. Nachhaltigkeit, insbesondere die Verantwortung für Lieferketten, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ursprünglich eher ein freiwilliges Managementkonzept, ist international die Tendenz zu erkennen, dass Sorgfaltspflichten (Due Diligence) von Unternehmen und ihre Verantwortung auf Lieferketten ausgeweitet werden. 

In einigen europäischen Staaten wie z.B. in Deutschland (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seit Jänner 2023) existieren bereits Gesetze für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in globalisierten Wertschöpfungsketten.  

Um innerhalb der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, hat die Europäische Kommission im Februar 2022 ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie („EU-Lieferkettengesetz“) veröffentlicht. Erklärtes Ziel der Kommission ist nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Dieser Vorschlag wird auf EU-Ebene aktuell verhandelt mit dem Ziel, eine einheitliche Struktur für die EU-Staate zu verankern.

In Zukunft sollen Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Die  Sorgfaltspflichten sollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet sein.

Auswirkungen

Die österreichische Wirtschaft bekennt sich zu nachhaltigem, verantwortungsvollem und zukunftsfähigem Wirtschaften und unterstützt in diesem Sinne die Intentionen der Initiative, den internationalen Menschenrechts- und Umweltschutz durch einen kohärenten Rechtsrahmen zu verbessern. Allerdings muss jegliche gesetzliche Regelung mit Augenmaß erfolgen. Die Anforderungen an Unternehmen sollten klar, überschaubar und verhältnismäßig sein.

Wie werden die neuen Regelungen ausgestaltet sein? Vor welchen Herausforderungen stehen österreichische Unternehmen und wie können sie mit diesen neuen Anforderungen umgehen? Wie muss ein EU-Lieferkettengesetz gestaltet werden, um praxistauglich zu sein?  

Rechtsexperten der WKÖ präsentieren gemeinsam Kolleg:innen aus den EU-Gremien sowie der Wirtschaftsuniversität Wien die Auswirkungen für österreichische Unternehmen.

Der Fokus richtet sich dabei auf praktische Empfehlungen für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), wie sie speziell als Zulieferer sowohl die Erwartungen des Gesetzgebers als auch der Kunden möglichst effizient erfüllen können.

Um die Veranstaltung möglichst interaktiv zu gestalten, besteht in unserem Webinar für die Teilnehmer:innen auch die Möglichkeit, live Fragen an die Expert:innen zu stellen.

 

Die Veranstaltung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international, einer Förderinitiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Haben Sie noch Fragen?

AUSSENWIRTSCHAFT Netzwerk Projekte International
Dr. Bernhard Bös, Projektmanager
T +43 (0)5 90 900 3923
E aussenwirtschaft.projekte@wko.at

AUSSENWIRTSCHAFT Industry / Machinery / Materials
Martha Bogacz, BSc
T +43 5 90 900 4946
E aussenwirtschaft.industry@wko.at

Veranstaltungsort:
Online
Österreich

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