Umsetzung EU-Produktsicherheitsverordnung zum 13.12.2024

MI.
22
MAI

Neue Informationspflichten führen zu einem erheblichen Abmahnrisiko in Deutschland – auf Plattformen, wie eBay oder Amazon droht ein Verkaufsverbot

Datum:
22.05.2024

Anmeldung bis
21.05.2024

Veranstalter:
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

Preis exkl. USt Mitglieder:
50,00 €

Preis exkl. USt Nichtmitglieder:
100,00 €

Beginn:
10:00

Ende:
12:30

Registrierung:
Ausgebucht

Wo?         Bequem von Ihrem Computer, Tablet oder Mobiltelefon aus möglich

Wann?     22. Mai 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr

Für wen? Für alle Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind 

 

Zum 13.12.2024 tritt die EU-Produktsicherheitsverordnung in Kraft. Diese Verordnung gilt unmittelbar in der gesamten EU.

Ein Aspekt der Produktsicherheitsverordnung sind neue umfangreiche Informationspflichten beim Angebot von so gut wie allen Produkten im Internet.

Zu diesen Informationspflichten für jedes (!) Internetangebot von Verbraucherprodukten, gehören unter anderem 

  •          konkrete Informationen zum Hersteller und ggf. zur verantwortlichen Person
  •          Informationen zur Produktidentifizierung
  •          und insbesondere eine konkrete Darstellung von Warnhinweisen oder Sicherheitsinformationen des Produktes

Fehlen bei Internetangeboten bei Verbraucherprodukten Informationen, drohen auch österreichischen Internethändlern weitreichende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, insbesondere von sogenannten Abmahnvereinen.

Ohne entsprechende Informationen für jedes angebotene Verbraucherprodukt sind zudem Plattformen wie eBay, Amazon oder Kaufland verpflichtet, Angebote zu sperren. Es droht somit ein Verkaufsverbot.

Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Deutschland und ein Verkaufsverbot auf Plattformen zu vermeiden, ist daher eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich, da das Zusammenstellen der Informationen für die Produkte sehr aufwendig sein kann.

Das AußenwirtschaftsCenter Berlin organisiert für Sie ein Webinar, das eine gute Übersicht über die Neuerungen sowie die praktische Umsetzung bietet. 

Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Dr. Michael Scherz, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in Berlin, informiert Sie Herr Rechtsanwalt Johannes Richard von der Kanzlei Richard & Kempcke (Internetrecht Rostock) über die umfangreichen neuen Informationspflichtigen für Internethändler, die bei Online-Angeboten für so gut wie jedes Verbraucherprodukt gelten. Daneben wird auf die Sicherheits- und Warnhinweise Bezug genommen. 

 

Im Anschluss berichtet Herr Dipl.Geogr. Oliver Friedrichs, der Geschäftsführer der Firma trade-e-bility GmbH, über die folgenden Themen, die aus Sicht der Produktsicherheitsverordnung ebenfalls eine hohe Relevanz haben:

  • Wie sehen Prüf- und Dokumentationspflichten aus?
  • Wie können erforderliche Risikoanalysen für alle Produkte erstellt werden? 
Nach den Vorträgen stehen die Referenten den Teilnehmern für individuelle Fragen zur Verfügung.
 
Haben Sie noch Fragen?

AussenwirtschaftsCenter Berlin
Ansprechperson: Manuela Fallmann
T +49 30 25 75 75 0
berlin@wko.at

Veranstaltungsort:
Online
Österreich

Hinweis

Anmeldung mit Login
Melden Sie sich direkt mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an. Sollten Sie über keine persönlichen Zugangsdaten verfügen, registrieren Sie sich im ersten Schritt und verknüpfen anschließend Ihr Unternehmen im Benutzerkonto. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Benutzerkonto finden Sie hier.

Hinweis

Anmelden als Gast
Falls Sie kein Mitglied der Wirtschaftskammern sind, können Sie sich über den Button „Anmelden als Gast“ anmelden.