Auch wenn die wirtschaftliche Lage angesichts der vielen internationalen Konflikte und Krisenherde weiterhin unsicher ist, hat sich die außergewöhnliche Inflationslage wieder beruhigt. Die Preise steigen auf meist hohem Niveau nicht mehr.
Der Regierung ist es in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode nicht gelungen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass Märkte sich von selbst wieder ins Gleichgewicht bewegen und Wohlfahrtsverluste durch diverse Förderungszahlungen bzw hohe Lohnabschlüsse ausgeglichen werden können. Neben den Löhnen wird die Entwicklung der Energiekosten für einen Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft verantwortlich gemacht. Auch wettbewerbspolitisch wurden die Energiemärkte als „Problemkinder“ ausgemacht:
Im Beobachtungszeitraum führten BWB und E-Control ihre Taskforce Energie weiter fort. Schließlich wird der Untersuchungszeitraum bis zum Ende des Bestehens der österreichischen Strompreisbremse Ende 2024 ausgeweitet. Bereits im August 2024 legte die Taskforce ihren 2. Zwischenbericht zu den Strom- und Gasmärkten samt Empfehlungen vor. Aufgrund wahrgenommener Probleme bei der Belieferung von Verbrauchern mit Fernwärme, hat die BWB eine eigene Branchenuntersuchung zu diesem Themenkreis eingeleitet (August 2024).
Auch der Gesetzgeber ist in diesem Bereich aktiv geworden und hat unter dem klingenden Namen „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“ kartellverfahrensrechtlich eingegriffen und halbherzig die deutsche Regelung zur Beweislastumkehr zu Lasten beherrschender Energieversorger bis Ende 2027 eingeführt.
Während die Diskussionen betreffend Möglichkeiten für eine bessere Preistransparenz entlang der Wertschöpfungskette wenig Früchte getragen haben, nimmt die BWB einen lange gehegten Vorschlag von WIFO und Sozialpartnern auf und arbeitet an der Umsetzung eines Wettbewerbsmonitorings nach deutschem Vorbild. Dadurch können Konzentrationsentwicklungen und – beschränkt - Veränderung der Wettbewerbsintensität transparent gemacht werden.
Daneben hat sich die Wahrnehmung betreffend Wettbewerbsverstöße und deren Verfolgung in der medialen Öffentlichkeit weiterverbreitet. Gerade deshalb ist es uns wichtig, das Wettbewerbssymposium als neutrale und überinstitutionelle Plattform für den wettbewerbspolitisch und wettbewerbsrechtliche Diskurs weiterhin in bekanntem Format anzubieten.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen – sei es analog oder digital!
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