Veranstaltung

Erstes Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Japan

07.11

bis

07.11

Erstes Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Japan

Planungssicherheit für österreichische Unternehmen bei der Geschäftstätigkeit in Japan

Datum
07.11.2024 - 07.11.2024

Veranstalter
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

Beginn
09:00

Ende
10:00

Teilnehmer
kostenlose Veranstaltung(en)

Veranstaltungsort
Online

Registrierung
Verfügbar

Anmeldung bis
06.11.2024


Nach mehreren Verhandlungsrunden haben Österreich und Japan am 19.1.2024 das von vielen Unternehmen lang wartete erste Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen bringt österreichischen Firmen mit Geschäftsbeziehungen nach Japan und deren Mitarbeiter:innen eine Reihe wesentlicher Vorteile. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens rechnen wir mit Anfang 2025, es wird aber noch an Umsetzungsrichtlinien gearbeitet.

 

Gemeinsam mit der japanischen Kanzlei City-Yuwa Partners organisiert das AußenwirtschaftsCenter Tokio am 7. November 2024 um 9.00 MEZ ein Webinar um allen Interessierten die verschiedenen Aspekte des Abkommens näherzubringen und die Vorteile für die Geschäftstätigkeit mit einem Fokus auf die Mitarbeiterentsendung näherzubringen. Unsere Expertin Fr. Sayako Tsukamoto liefert einen Überblick über das Abkommen und die wichtigsten Eckpunkte und beantwortet praktische Fragen aus dem Geschäfsalltag.

Vorteile des Abkommens – kurz zusammengefasst:

  • Keine zusätzliche Krankenversicherung notwendig bei kurzfristigen Entsendungen für Montage-, Schulungs-, Anlagenbauten etc.
  • Wegfall der doppelten Pensionsversicherung bei mittel- und längerfristiger Entsendung etwa zum Aufbau oder der personellen Verstärkung Ihrer Niederlassung in Japan

Der Abschluss des Sozialversicherungsabkommens soll die Belastung für Unternehmen sowie in Japan tätige österreichische Arbeitnehmer:innen verringern und den wirtschaftlichen Austausch weiter stärken. Das Abkommen ist natürlich auch relevant für Vertreter anderer Berufsgruppen wie Künstler, Forscher, etc. und gilt ebenso für Japaner:innen, die beruflich in Österreich tätig sind. Den Text des Abkommens finden Sie durch Klick auf die folgenden Sprachvarianten: DEUTSCH - ENGLISCH - JAPANISCH.

Was erwartet Sie?

  • Hintergrund und allg. Einführung – Vergleich mit anderen Sozialversicherungsabkommen
  • Wesentliche Kernbereiche - was ist geregelt? (Pensions-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung?)
  • Praktische Hinweise für die Antragstellung - Aufarbeitung anhand möglicher Anwendungsfälle
  • Q&A

Details & Anmeldung

  • Wann? Donnerstag, 7.11. 2024, 09:00 Uhr öst. Zeit (17.00 Uhr JST)
  • Webinarsprache? Englisch
  • Anmeldung bis? 6.11.2024
  • Die Teilnahme am Webinar ist für Mitgliedsfirmen der WKÖ kostenlos.

Informationen zur Referentin

Frau Sayako Tsukamoto ist Rechtsanwältin bei City-Yuwa Partners und berät ausländische Mandant:innen und deren japanische Tochtergesellschaften seit 2013 in verschiedenen Fachgebieten, darunter Vertrags- und Arbeitsrecht. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das gesamte Spektrum von Handels- und Unternehmensangelegenheiten, Joint-Venture- und Lizenzvereinbarungen, Gründung und Beendigung von Vertriebsnetzen sowie die Vertretung von Unternehmen in verschiedenen Handelsstreitigkeiten.

Haben Sie noch Fragen?

AußenwirtschaftsCenter Tokio
Ansprechpartnerin: Junko Ihara
T +81-3-3403-1777
E Tokio@wko.at 

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