Die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten wird die gesamte österreichische Wirtschaft betreffen.
Die Verordnung wurde aufgrund der Europawahlen im Juni in englischer Sprachfassung am 23. April 2024 vom Europäische Parlament (EP) mit 555 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen. Anschließend erfolgte die Prüfung der anderen Sprachfassungen durch die Sprachjuristen (Korrigendum-Verfahren).
Das Europäische Parlament wird in den nächsten Wochen über alle Sprachfassungen formell abstimmen. Für die Schlussabstimmung im Rat gibt es noch kein konkretes Datum. Erst ab diesem Zeitpunkt wird dieser Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Die „Zwangsarbeitsverordnung“ tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist 36 Monate nach dem Inkrafttreten anzuwenden.
Um frühzeitig den Informationsfluss über die wichtigsten Aspekte insbesondere auch der Umsetzung in Österreich sicherzustellen, laden wir am 15. November 2024 zu einer Informationsveranstaltung (Einführung in die Verordnung, Umsetzung in Österreich und Zeitplan, Q&A) mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) ein.
Die Veranstaltung wird hybrid organsiert.
Hinweis