Wo? Bequem von Ihrem Computer, Tablet oder Mobiltelefon aus möglich
Wann? 24. Juni 2025, 10:00 bis 12:00 Uhr
Für wen? Für alle Unternehmen / Onlinehändler, die Waren nach Deutschland liefern
Im Zuge der Einführung der erweiterten Hersteller-/Produktverantwortung (EPR) müssen sowohl Hersteller als auch Importeure/Inverkehrbringer von Produkten einige neue Regelungen in Deutschland (bzw. europaweit) beachten.
So sieht z.B. die neue EU-Batterieverordnung, die seit 18. August 2024 in Kraft ist, für Hersteller und Händler neben der Registrierungs- und Lizenzierungspflicht zahlreiche neuen Kennzeichnungspflichten (CE-Kennzeichnung, Kennzeichnung zur Herstelleridentifizierung bzw. sonstige Kennzeichnungspflichten) bzw. weitreichende sonstige Änderungen vor (Erweiterung um neue Batteriekategorien, Erklärung zum CO2-Fußabdruck, digitale Batteriepässe, erhöhte Recyclingeffizienzziele usw.). Ausländische (österreichische) Hersteller/Inverkehrbringer (dazu zählen auch Online-Händler), die Batterien in Deutschland in den Verkehr bringen möchten und über keinen Sitz in Deutschland verfügen, müssen ab dem 18. August 2025 verpflichtend einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen, die bereits bestehende Registrierung wird zu diesem Stichtag gelöscht. Dieser Bevollmächtigte übernimmt sämtliche Pflichten des Herstellers/Inverkehrbringers, einschließlich der Registrierung im Portal der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register). Die Registrierungspflicht umfasst die Anpassung der bestehenden Registrierungen an die neuen Vorgaben und die Hinterlegung relevanter Informationen, wie die chemische Zusammensetzung der Batterien und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle in der EU vertriebenen Batterien den neuen Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) regelt die Anforderung für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf ihre ökologische Nachhaltigkeit und Kennzeichnung. Um zukünftig Verpackungen und verpackte Produkte rechtskonform in Deutschland /der EU in Verkehr bringen zu können, müssen Händler und Hersteller umfassende Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, die Wiederverwendung und -befüllung, die Kennzeichnung von Verpackungen, sowie die Sammlung und Verwertung erfüllen. So speziell die Anforderung an Verpackungen sind, so individuell sind die notwendigen Schritte bei den betroffenen Unternehmen. Die Regelungen der neuen PPWR betreffen insbesondere auch Online-Händler, die Verpackungen an Endabnehmer in anderen Mitgliedsstaaten abgeben.
Bis zum Geltungsbeginn der PPWR gibt es zwar eine Übergangsfrist von 18 Monaten - auch wenn die Regelungen der PPWR erst ab dem 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich schon jetzt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Das AußenwirtschaftsCenter Berlin organisiert für Sie ein Webinar, das einen umfassenden Überblick in die neuesten Änderungen sowie die Anforderungen der EU-Batterieverordnung bzw. EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Deutschland bietet.
Daneben wird auf die bestehenden Regelungen des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Bezug genommen.
Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Deutschland bzw. Verkaufsverbote auf Internetplattformen (wie z.B. Amazon, eBay, etsy) zu vermeiden, ist eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Dr. Michael Scherz, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in Berlin, informiert Sie Herr Dipl.Geogr. Oliver Friedrichs, der Geschäftsführer der Firma trade-e-bility GmbH, ein Experte u.a. auf dem Gebiet der erweiterten Hersteller-/Produktverantwortung über die wesentlichsten Punkte, die Hersteller bzw. Inverkehrbringer (Händler/Onlinehändler) von Waren in Deutschland zu beachten haben bzw. zur Umsetzung in der Praxis.
Nach den Vorträgen steht der Experte Herr Dipl.Geogr. Oliver Friedrichs den Teilnehmern für individuelle Fragen zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen?
AussenwirtschaftsCenter BerlinAnsprechperson: Manuela FallmannT +49 30 25 75 75 0E berlin@wko.at
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