Besonders viele OGH-Entscheidungen entfallen Jahr für Jahr auf die Sparte Unfallversicherung. Das hängt unter anderem mit dem komplexen Begriff „Unfall“ zusammen, mit speziellen Beweisproblemen, mit der Anrechnung von Mitwirkungsfaktoren (Gebrechen, Vorschäden), mit zahlreichen Fristen, die zu beachten sind. All dies stellt auch große Anforderungen an die Beratungs- und Schadensabwicklungskompetenz von Makler:innen.
Zur relativ jungen Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung wächst die OGH-Judikatur an. In vielen Urteilen geht es um die Frage, ob der Versicherte überhaupt berufsunfähig ist und was unter „Vergleichsberuf“ fällt.
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