NISG 2026
Mit dem kommenden NISG 2026 werden verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen für Unternehmen bestimmter Sektoren gelten. Der Anwendungsbereich erweitert sich über das aktuelle NIS-Gesetz hinaus. Betroffene Unternehmen müssen Mindeststandards für Cybersicherheit erfüllen und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die Leitungsorgane haften persönlich und müssen an Schulungen teilnehmen. Auch Dienstleister und Lieferanten von NIS-2-Einrichtungen müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und nachweisen. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um ihre internen Prozesse anzupassen und sich vor Cyberattacken zu schützen.
In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen erfüllen und Ihre Kund:innen optimal in technischen Fragen beraten können.
Inhalt:
Trainer: Mag. Verena Becker, BSc und Markus Hellmann, Bsc, MA
Es wird für die Teilnahme an diesem Seminar ein Selbstkostenbeitrag eingehoben - Information folgt.
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