Individuelle Befähigung
„Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf …“
Einreichung von Unterlagen zur Vorbegutachtung für Gewerbeanmeldungen in Niederösterreich
Sämtliche Hintergründe, Informationen und Erläuterungen zur Vorbegutachtung sind der Broschüre
„Berufszugang Baugewerbetreibende“
zu entnehmen. Die beabsichtigte Gewerbeanmeldung muss in Niederösterreich erfolgen.
Sollten mehrere Gewerbewortlaute beantragt werden, ist jeweils eine eigene Einreichung durchzuführen.
Persönliche Daten
--Bitte auswählen--
Weiblich
Männlich
Inter
Divers
Offen
Keine Angabe
Unbekannt
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Titel
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Titel nachgest.
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Telefonnummer
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Britische Jungferninseln
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Côte d’Ivoire
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Dominikanische Republik
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Eswatini
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Gambia
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Guyana
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Kongo (Republik)
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Korea (Republik)
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Malediven
Mali
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Mauritius
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Slowenien
Somalia
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St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
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Südsudan
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Syrien
Tadschikistan
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Tansania
Thailand
Timor-Leste
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschad
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Tuvalu
Uganda
Ukraine
Ungarn
ungeklärt
Uruguay
USA
Usbekistan
Vanuatu
Vatikan
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zentralafrikanische Republik
Zypern
Land
*
Manuelle Adresseingabe
Adresse suchen (PLZ Straße Ort)
Hausnr.
*
Zusatz
Unternehmensdaten
Bitte nur befüllen, wenn es sich um ein bereits bestehendes Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer handelt, für welches dieses Gewerbe nun zusätzlich angemeldet werden soll.
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Landeskammer
Mitgliedsnummer
Angestrebter Gewerbewortlaut
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Broschüre
„Berufszugang Baugewerbetreibende“
.
Kat. A Gebäudeklasse 1
Kat. A 250 m2 Brutto-Grundfläche
Kat. B Betonwände bis 1,5 m
Kat. B Putze, WDVS, Estrich
Kat. B Bühnen, Tribünen, Gerüst
Kat. B Kamin
Kat. B Fenster und Türen
Kat. C Baueisen
Kat. C Aufräumen
Kat. C Demontage ohne Statik
Kat. C Bauwerksfugen
Kat. D Erdbau
Kat. D Betonbohren/-schneiden
Kat. E BauKG
Sonstiges
Gewerbewortlaut
*
Facheinschlägige Grundausbildung (falls vorhanden)
Ausländische Ausbildungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn eine österreichische Anerkennung/Nostrifizierung vorliegt.
Hinzufügen
Facheinschlägige Zusatzausbildung (falls vorhanden)
Ausländische Ausbildungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn eine österreichische Anerkennung/Nostrifizierung vorliegt.
Hinzufügen
Nachweis zur Anrechnung der Unternehmer:innenprüfung (falls vorhanden)
Nachweis
Bemerkung
Facheinschlägige Tätigkeiten / Praxiszeiten
Versicherungsdatenauszug
*
Sollten Sie in einem Unternehmen mehrere Tätigkeiten (z.B. Facharbeiter und Vorarbeiter) ausgeübt haben, dann bitte jede Tätigkeit einzeln erfassen. Dasselbe Dienstzeugnis kann dabei mehrfach hochgeladen werden.
Tätigkeit
Unternehmen
*
Facharbeiter
Vorarbeiter
Vizepolier
Polier
Bautechniker
Bauleiter
Abteilungs- / Niederlassungsleiter
Betriebsleiter / Selbstständiger
Sonstiges
Art der Tätigkeit
*
Dauer (Monate)
*
Bemerkung
Nachweis / Zeugnis
*
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Alle Angaben erfolgen nach Ihren persönlichen Einschätzungen, die tatsächliche Beurteilung der Nachweise obliegt der Landesinnung Bau NÖ. Nicht bzw. nicht vollständig übermittelte sowie unklare Unterlagen können nicht in die Beurteilung einfließen.
Mit der Einreichung wird zur Kenntnis genommen, dass eine Rückmeldung seitens der Landesinnung Bau ehestmöglich erfolgt, aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen aber einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Eine Stellungnahme der Landesinnung Bau entspricht einem fachlichen Gutachten, die endgültige Entscheidung wird von der jeweiligen Gewerbebehörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung getroffen. Es ist daher in jedem Fall auch das Einvernehmen mit der zuständigen Gewerbebehörde herzustellen.
Eine Gewerbeberechtigung „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf …“ berechtigt
nicht
zur Führung des Titels Baumeister bzw. zur Verwendung des Baumeisterlogos, zur Durchführung von Planungen, Berechnungen, Bauleitungen und Bauaufsichten sowie zur Übernahme der Bauführerschaft gem. NÖ Bauordnung. Dafür ist die Gewerbeberechtigung Baumeister erforderlich, welche zwingend die Absolvierung der Befähigungsprüfung (Baumeisterprüfung) voraussetzt.
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