Wo? Tokio | Japan
Die FOODEX JAPAN ist die bedeutendste Fachmesse für Lebensmittel in Japan und findet jährlich für das Fachpublikum statt.
Messethematik/Warengruppen Fleisch, Geflügel, Molkereiprodukte, Getreide, Obst und Gemüse, Fisch, Nudeln, Brot, Delikatessen, Tiefkühlkost, Konserven, Gewürze, Öle, Süßwaren, alkoholische und andere Getränke, Kaffee, Tee
Austrian Showcase - Functional Food, Nahrungsergänzungsmittel, Lifestyle Food Haben Sie Nahrungsmittel oder Getränke mit Gesundheits- oder Fitnesswirkungen im Programm? Proteine oder andere Nahrungsergänzungsmittel? Dann laden wir Sie ein, bei der zeitlich und örtlich mit der Foodex kombinierten Austria Showcase Präsentationsveranstaltung „Functional Food, Nahrungsergänzungsmittel, Lifestyle Food“ dabeizusein.
Die Veranstaltung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international, einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Nutzen Sie Ihre Chance, neue Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner kennenzulernen.
Anmeldung & Informationen
Teilnehmerbeitrag
Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen
Großunternehmen
1) Definition Erstteilnahme: Erstmalige Teilnahme an einer WKÖ/AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Gruppenausstellung im jeweiligen Land und Branche.
Gebühren
Nutzen Sie unsere Spezialpakete!
Ukraine/Russland/Belarus Sonderbonus
Betroffene Unternehmen, die an einer österreichischen Gruppenausstellung im Rahmen von Messebeteiligungen oder aber auch auf Österreich-Ständen bei internationalen Leitmessen teilnehmen, erhalten neben der bereits jetzt gewährten Messeförderung noch einen Sonderbonus in Höhe von EUR 1.000 je Messe. Der Ukraine/Russland/Belarus Sonderbonus kann ab sofort bis 31.3.2023 für physische Messebeteiligungen, die durch go-international gefördert sind, beantragt werden. Zielgruppe – österreichische Unternehmen mit Anspruchsberechtigung • Österreichische Unternehmen, die eine IO-Direktförderung zum Markteintritt sowie einen Digital-Marketing Scheck für Russland, Belarus und/oder Ukraine zuerkannt bekommen haben Der Nachweis muss durch eine entsprechende Selbsterklärung der Firma erfolgen. In dieser Selbsterklärung ist ein Kurzüberblick über bereits entstandene Kosten/Investitionen zu geben. • Ukraineexporteure/Russlandexporteure/Belarusexporteure - Der Nachweis muss durch eine entsprechende Selbsterklärung der Firma erfolgen, die einen Überblick über bereits entstandene - Kosten/Investitionen gibt. Zusätzlich sind entsprechende Nachweise der Betroffenheit vorzulegen: - Beendigung/Verzögerung/Reduktion der aktuellen Geschäftsbeziehung; - Absage/ Aufschub eines Projektes; - Umsatzrückgang; - Business Plan und Abweichung davon; - Auflösung von Memoranda of Understanding (MOUs), Vorverträgen und Verträgen; • Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit Förderungen die De-minimis-Bestimmung. • Gefördert werden ausschließlich physische Messen, die durch go-international gefördert sind. • Der fixe Bonusbetrag wird erst bei einer Rechnungssumme ab Euro 1.200 gewährt. • Österreichische Unternehmen, die eine StartUp und/oder Experts’Corner Förderung in Anspruch nehmen, sind ausgeschlossen. • Ausstellende österreichische Unternehmen können den Ukraine/Russland/Belarus Sonderbonus je nach Verfügbarkeit der Budgetmittel bis spätestens 31.3.2023 in Anspruch nehmen. Exhibit & Scale up! - Die Messe-Förderung für StartUps
Special: Austrian Experts' Corner
Voraussetzungen:
Einen aktuellen Überblick über die geplanten Gemeinschaftsbeteiligungen an internationalen Messen, Katalogausstellungen, Wirtschaftsmissionen, Marktsondierungsreisen und Austria Showcase (Leistungsschauen) finden Sie hier.
Haben Sie noch Fragen?
AUSSENWIRTSCHAFT Food/Retail/Consumer Goods Ansprechperson: Mag. Franz Ernstbrunner T +43 (0)5 90 900 3657 F +43 (0)5 90 900 113657 E aussenwirtschaft.consumergoods@wko.at
Hinweis